Abfallwirtschaftskonzept
Das Gesetz verlangt von Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten ein Abfallwirtschaftskonzept. Es ist gesetzlich verpflichtend und muss alle sieben Jahre aktualisiert werden. Wir haben die Erfahrung und wir haben die Profis dafür. UDB erstellt und aktualisiert Ihr Abfallwirtschaftskonzept mit allem, was das Gesetz verlangt.
Wir bieten an:
- Erstellung des Abfallwirtschaftskonzeptes gemäß den gesetzlichen Anforderungen
- Definierung der Abfallströme und Hilfe bei der operativen Umsetzung
- Optimierung und Unterstützung durch unsere Kundenbetreuer
Sie bekommen:
- Wir befreien Sie vom bürokratischen Aufwand.
- Sie erhalten ein fertiges Abfallwirtschaftskonzept, das die Behörde akzeptiert.
- Zeit und Kosteneinsparung durch Optimierung Ihrer Abfallströme